Ihr Partner für sichere Elektroinstallationen 

 

Dienstleistungen

Bei allen Fragen zur sicheren Elektroinstallation sind wir Ihr Partner.

 

Periodische Elektrokontrolle

Sämtliche Elektroinstallationen müssen periodisch überprüft werden. Die Eigentümer erhalten von ihrer Netzbetreiberin (EW) ein Aufgebot zur Einreichung eines Sicherheitsnachweises (Sina). Der Eigentümer ist nun verpflichtet innerhalb der gewährten Frist eine periodische Elektrokontrolle von einem unabhängigen Kontrollorgan durchführen zu lassen und den entsprechenden Sicherheitsnachweis (Sina) einzureichen.

Abnahmekontrolle

Werden Elektroinstallationen in Liegenschaften mit einer Kontrollperiode von kleiner 20 Jahren oder Photovoltaikanlagen neu installiert, geändert oder erweitert, müssen diese nach der Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft werden.

Schlusskontrollen

Bevor neu erstellte, geänderte oder erweiterte Elektroinstallationen vom Elektroinstallateur an den Eigentümer übergeben werden, führt dieser eine Schlusskontrolle durch und erstellt den Sicherheitsnachweis (Sina). Viele Elektroinstallateure vergeben diese Schlusskontrollen, zur eigen Qualitätssicherung, an ein unabhängiges Kontrollorgan.

Handänderung

Werden Liegenschaften mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren verkauft oder verschenkt, sprich es findet einen Eigentümerwechsel statt, muss eine periodische Elektrokontrolle durchgeführt werden, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als 5 Jahre verstrichen sind.

Beratungen / Expertisen

Planen Sie einen Umbau oder haben Fragen zur Sicherheit Ihrer Elektroinstallationen beraten wir Sie gerne und erstellen auf Ihren Wunsch eine Expertise.

 

 

Warum eine Elektrokontrolle?

Gesetzliche Bestimmungen

Gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) müssen Elektroinstallationen nach deren neu Erstellungung und anschliessend in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung zur Durchführung dieser Kontrollen obliegt dem Eigentümer der Liegenschaft. Die zuständige Netzbetreiberin (EW) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise (Sina) und erinnert die Eigentümer daran diese einzureichen.
Bei einem Aufgebot der Netzbetreiberin (EW) zum einreichen eines Sicherheitsnachweises, ist der Eigentümer verpflichtet eine Elektrokontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchführen zu lassen. Das unabhängige Kontrollorgan darf weder an der Erstellung, der Planung oder dem Unterhalt dieser Elektroinstallationen beteiligt sein.
Das unabhängige Kontrollorgan überprüft die Elektroinstallationen auf deren Sicherheit anhand der Regeln der Technik. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese im Kontrollbericht aufgelistet und müssen durch den Elektroinstallateur behoben werden. Ist dies geschehen und bestätigt oder wenn keine Mängel festgestellt wurden, erstellt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis (Sina) und übergibt ihn dem Eigentümer.

Auszug über die Kontrollperioden (nicht abschliessend):

Der Kontrolle alle 20 Jahre unterliegen Installationen in Wohnbauten.

Der Kontrolle alle 10 Jahre unterliegen Installationen in Bürogebäuden, gewerblichen Werkstätten, nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Anlagen, Kirchen, landwirtschaftlichen Betrieben, u.s.w.

Der Kontrolle alle 5 Jahre unterliegen Installationen in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 0 und 1, grossen Industrie Werkstätten, Gebäuden und Räumen mit einer grossen Personenbelegung (Warenhäuser, Theater, Kino, Hotels und Gaststätten, Alters- und Pflegeheime, Schulhäuser und Kindergärten, u.s.w), Campingplätze und Installationen nach Nullung Schema 3 (TN-C), u.s.w.

Der Kontrolle alle 3 Jahre unterliegen Installationen in Tankstellen und Fahrzeugreparaturstätten in den gemäss SUVA festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 20 sowie den Zonen 1 und 21, sowie in Installationen in den explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 2 und 22.

Der jährlichen Kontrolle unterliegen Installationen auf Baustellen und Märkten.

© Copyright elektrokontrollen.ch